Berufungsprozess im Strafverfahren gegen Helga HARDERS wegen «Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes»
Die Betroffene spricht von einem auf sie und ihren Mann am 17.09.2016 weiteren verübten Überfall, der als vermutliche Verkehrskontrolle getarnt war. Sie hat das Ganze auf dem Handy ihres Mannes registriert. Das Gerät wurde mit dem Vorwand einer «Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes» vom männlichen Uniformierten entwendet. Im Wagen sei sie von dem Uniformierten grün und blau gedrückt worden. Ihre Strafanzeigen/ Strafanträge gegen die fehlbaren Uniformierten wurden von der Staatsanwaltschaft eingestellt.
Weitere Einzelheiten: siehe beigelegte eidessstaatliche Erklärung.
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