Zivilprozess um Anwaltshonorare

Anwaltskanzlei TRIGON c/ Kerstin HABERMANN  – Saal 010, Richterin SÜNNEMANN

Die Verklagte teilt mit, dass der Hintergrund ein Streit um Anwaltshonorare ist. Laut ihr hat sie entdeckt, dass die Kanzlei TRIGON in diesem Zusammenhang nachweisbare Straftaten begangen hat. Sie reichte Strafklage ein. Dieses Strafverfahren wurde verschleppt und als Ablenkungsmanöver reichte TRIGON ihrerseits eine Zivilklage wegen angeblich noch ausstehender Honorare ein, was nun öffentlich verhandelt wird.

Verliert Frau HABERMANN, wird TRIGON es wohl auch schaffen, die Strafklage loszuwerden. Wer weitergehende Informationen wünscht, kann sich direkt an Frau HABERMANN wenden: kerstin.habermann@t-online.de